Bei einem Sterbefall ist die Familie meist mit der Wucht der Emotionen beschäftigt. Aber genau in dieser Situation müssen Entscheidungen gefällt werden.
Daher ist es sinnvoll, sich bereits zu Lebzeiten über seine eigene Bestattung Gedanken zu machen. Sei es, über die Bestattungsart (Feuer- oder Erdbestattung), wie über den Ablauf und die Grabpflege, bis hin zu den Kosten. Diese können für die Hinterbliebenen ebenfalls zu einer Belastung werden.
Der Bestattungsvorsorgevertrag wird zwischen Ihnen und Ihrem Bestattungsunternehmen abgeschlossen. Mit dem Vorsorgevertrag beauftragen Sie den Bestatter, nach Ihrem Tod eine Bestattung und Trauerfeier nach Ihren Wünschen durchzuführen. Auf diese Weise legen Sie heute schon fest, wie und wo Sie später bestattet werden möchten, und Sie sichern Ihre Bestattung finanziell ab.
Die Bestattungsverfügung ist ein Dokument, in dem Sie persönliche Wünsche für Ihre eigene Bestattung und Trauerfeier festhalten können. Dazu zählen unter anderem Ihre Bestattungsart, der Beisetzungsort und besondere Wünsche wie Trauermusik und Blumenschmuck. Eine Bestattungsverfügung ist rechtlich bindend. Sofern Ihre Wünsche auch finanziell abgesichert sind, müssen sie im Todesfall gemäß der Verfügung berücksichtigt werden.
Auf einem Treuhandkonto wird eine Geldsumme für einen Anleger durch einen unabhängigen Dritten, den Treuhänder, rechtssicher verwaltet und betreut. Diese Form der Geldanlage wird auch im Rahmen der Bestattungsvorsorge genutzt. Die Einlagesumme des Vorsorgenden wird vom Treuhänder sicher verwaltet und im Todesfall wie ein Sterbegeld an den Bestatter ausgezahlt. Der Bestatter ist durch den Vorsorgevertrag dazu verpflichtet, das Geld für eine Beerdigung nach Wunsch des Verstorbenen zu verwenden.
Auch hier beraten wir sie gerne in unserem Büro.