FAQ - Häufig gestellte Fragen

Es gibt vieles, was es rund um das Thema Bestattungen zu wissen gibt. Hier finden Sie kurz und knapp die Antwort auf die wichtigsten Fragen.

Was passiert im Todesfall?

Ist die Todesursache bekannt (z.B. bei längerer Krankheit), darf der verstorbene Mensch bis zu 36 Stunden (bei uns in Bayern gibt es hierzu keinerlei Vorgaben) zu Hause verbleiben.
Bei unbekannter Todesursache (z.B. plötzlicher Herztod) wird automatisch die Kriminalpolizei hinzugezogen, welche den Körper zunächst beschlagnahmt.

Was passiert in der Zeit, bis die verstorbene Person abgeholt wird?

Sie dürfen sich verabschieden. Sie dürfen durchatmen und etwas Tee, Kaffee oder auch einen Schnaps trinken oder eine Zigarette rauchen.
Sie dürfen schon Dokumente vorbereiten, Kleidung aussuchen – oder auch einfach nur sein. Kein Stress, keine Eile ist nötig. Sie haben Zeit.

Merke ich, dass die Seele den Raum verlässt?

Viele Menschen berichten tatsächlich davon, dass sie die Person noch über eine gewisse Zeit gespürt haben und dann nicht mehr. Wenn Sie an eine Seele glauben, kann es sein, dass Sie die Veränderung wahrnehmen.

Ist es normal, dass die verstorbene Person noch Geräusche von sich gibt?

Ja. Es kann Luft aus dem Körper entweichen, was Geräusche verursachen kann. Das ist kein Grund zur Beunruhigung und völlig normal.

Darf die verstorbene Person berührt werden?

Ja. Der Mensch darf umarmt, angefasst und ganz normal behandelt werden. Es gibt ganz seltene Ausnahmen, in denen jedoch in aller Regel im Vorhinein ein Arzt darüber aufgeklärt hat.

Dürfen meine Kinder/Enkelkinder die verstorbene Person sehen?

Ja. Selbst Kindergartenkinder dürfen sich von der verstorbenen Person verabschieden. Bereiten Sie das Kind darauf vor und erklären Sie, wie der Mensch aussieht und dass tot sein etwas anderes ist als schlafen.
Das Kind darf die verstorbene Person auch anfassen, umarmen oder ein Bild malen.
Bevor das Kind geht, erklären Sie, dass es nun das letzte Mal ist, dass es diesen Menschen sieht. Achten Sie im Anschluss gut auf die Gefühle und Fragen des Kindes und lassen Sie es damit nicht alleine.

Was kann ich tun, wenn der Mensch gestorben ist und ich mich verabschieden möchte?

Manche Menschen öffnen ein Fenster, damit die Seele ihren Weg findet. Sie können eine Kerze anzünden, Musik anmachen. Sie können den Menschen berühren, umarmen, zudecken. Sie können Fotos machen, die Ihnen und anderen Angehörigen im späteren Trauerprozess noch helfen könnten. Sie können etwas vorlesen oder beten. Sie können der verstorbenen Person nochmal die Hände eincremen. Sie können Menschen anrufen, um ihnen die Möglichkeit zum Abschied zu geben. Sie können am Bett sitzen und von dem Menschen erzählen, der verstorben ist. 

Wann muss ich das Bestattungsunternehmen informieren?

War der Tod absehbar, reicht es, wenn Sie das Bestattungsunternehmen erst dann informieren, wenn Sie sich verabschiedet haben. Sie haben im Übrigen freie Hand bei der Wahl eines Bestattungsunternehmens.
Ist die Kriminalpolizei involviert, ruft diese zunächst ein Bestattungsunternehmen. Sie können die Beerdigung aber unabhängig davon bei einem Unternehmen Ihrer Wahl organisieren.

Was braucht das Bestattungsunternehmen von Ihnen?

Zuallererst wird die verstorbene Person abgeholt. Wenn das Gespräch zur Planung der Beerdigung stattfindet, wird nach folgenden Unterlagen gefragt:
  • Totenschein
  • Geburtsurkunde (ledig), Heiratsurkunde (verheiratet), Sterbeurkunde des/der Ehepartner*in (verwitwet), Scheidungsurteil (geschieden),
  • Ggf. Ausweis, Krankenversicherungskarte (Nummer),
  • Ggf. Sterbegeldversicherung/Beerdigungsversicherung, Rentenbescheid(e),
  • Ggf. Bescheinigung vom Arbeitsamt

Es ist nicht schlimm, wenn Sie die notwendigen Unterlagen nicht sofort finden. Vieles hat Zeit und kann auch ggf. beim Standesamt nachgefordert werden.

Darf ich selbst entscheiden, was der verstorbenen Person angezogen wird?

Ja. Und dabei ist es egal, ob es der Hochzeitsanzug oder der Lieblingsjogginganzug ist.
Sie dürfen sogar das eigene Kissen/Decke mitgeben. Sie dürfen auch Bilder, Kuscheltiere oder andere Dinge, die der verstorbenen Person wichtig sind, mitgeben.

Darf ich die verstorbene Person selber versorgen?

Ja. Sie dürfen die Person waschen und ankleiden. Wenn Sie das möchten, können Sie auch Ihre*n Bestatter*in fragen, ob Sie ihnen helfen oder ob Sie dabei sein dürfen. Sollte der/die Bestatter*in ablehnen, dürfen Sie jederzeit das Unternehmen wechseln. Sie dürfen das Bestattungsunternehmen auch bitten, den Menschen nicht künstlich zu verändern, sondern lediglich zu waschen und anzukleiden. Sie dürfen auch um Fingerabdrücke, Hand- und Fußabdrücke bitten, um Erinnerungsstücke daraus herstellen zu lassen.

Darf ich bei der Einäscherung dabei sein?

Ja. Sprechen Sie Ihre*n Bestatter*in darauf an. Sollte diese Frage verneint werden, dürfen Sie das Unternehmen wechseln.

Übrigens

Bei der Wahl eines Friedhofes sind Sie nicht an ein bestimmtes Bestattungsunternehmen gebunden. Beides wählen Sie unabhängig voneinander. Deshalb können Sie mit uns Bestattungen auf allen Friedhöfen durchführen.

Unsere Standorte

Bei Fragen rund um die Vorsorge melden Sie sich gern jederzeit telefonisch, vor Ort in einem unserer Standorte oder über das unten stehende Kontaktformular.

Wolnzach

Schloßstraße 21, 85283 Wolnzach

Tel.: +49 151 42 00 00 17

Pfaffenhofen

Münchener Str. 17, 85276 Pfaffenhofen

Tel.: +49 151 42 00 00 17

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